Presse und Medien

Die Akkreditierung der Vertreter der Presse und der Medien für das Fan-Festival FIFA 2018 erfolgte nur auf Vorlage eines der folgenden Dokumente:

Presseakkreditierung für die FIFA Fußball-Weltmeisterschaft
Akkreditierung des städtischen Pressezentrums ,
Ausweis für das Basislager der Nationalmannschaft (Team site pass) für die nicht bei der FIFA akkreditierten Pressevertreter, die zu den nationalen Fußballverbände gehören, die am FIFA Fußball-Weltmeisterschaft 2018 in Russland teilnehmen.

Um Zutritt zum Veranstaltungsort des Festivals zu erhalten, mussten Presse- und Medienvertreter im Akkreditierungszentrum des Fan-Festivals der FIFA einen zusätzlichen Ausweis beziehen und die Regeln und Bedingungen des Besuchs des Veranstaltungsorts unterschreiben.

Adresse: Kasan, st. Sibgata Hakima, 4 (temporärer Pavillon gegenüber dem Haupteingang zum Festival der Fans)

Öffnungszeiten:

  • Vom 1. Juni bis zum 11. Juni 10.00 – 18.00 Uhr 
  • Vom 12. Juni bis zum 15. Juli 10.00 – 20.30 Uhr

Bei der Ausgabe des Festivalausweises für das Fan-Festival der FIFA mussten die Presse- und Medienverteter den Pass und eine gültige Akkreditierung vorlegen (siehe Punkt oben).

 
 

 

Für die produktive Arbeit der Vertreter der Presse sowie der Fernseh- und Rundfunksender standen folgende Pressebereiche zur Verfügung:

1) Arbeitsbereich der Presse

Presse-Pavillonzelt mit einer Fläche von 225 m², einschließlich:

Informationstheke
Arbeitszimmer für Presse und Medien
Ablagefächer für die Fotoausrüstung
Erholungsbereich

Arbeitszeiten: 14. und 15. Juni 2018. Öffnungszeiten: Der Arbeitsbereich wurde 2 Stunden vor Beginn des ersten Spiels geöffnet.

2) Plattform für Foto- und Videobearbeitung

Die Plattform war auf 10 Fotografen und 6 Kameraleute ausgelegt. Der Zutritt zur Plattform war vorab zu reservieren. Akkreditierte Vertreter der Presse und der Medien konnten wie folgt reservieren:

Antragsformular ausfüllen und per E-Mail senden an: (Nur die Anfragen bezüglich der Massenmedien-Arbeitsorganisation während des FIFA Fan Fest™ in der Stadt Kasan wurden bearbeitet. Alle anderen wurden nicht bearbeitet), oder
Antragsformular war an der Informationstheke im Pressebereich an den Arbeitstagen der Plattform ausfüllen. Die Anträge mussten spätestens 2 Stunden vor Beginn des Spiels eingereicht werden.

Lizenznehmer von Medienrechten hatten vorrangigen Zutritt zur Plattform.

Der Zutritt zur Plattform war nur mit speziellen Westen möglich.

3) Standorte für Filmaufnahmen auf der Bühne

Im Bereich der Bühne waren Plätze für die Filmaufnahmen vorgesehen. Man musste sich sich an die Informationstheke des Pressebereichs wenden, wenn man Zutritt zu einer bestimmten Position auf der Bühne wünschte.

Lizenznehmer von Medienrechten hatten vorrangigen Zutritt zu den Aufnahmeplätzen auf der Bühne.

Der Zutritt zu den Plätzen auf der Bühne war nur mit speziellen Westen und in Begleitung eines Mitarbeiters möglich.

4) Interviewbereich

Im Bühnenbereich befand sich ein Bereich für die Aufzeichnung von Interviews. Man konnte sich an die Informationstheke des Pressebereichs wenden, wenn man Zutritt zu diesem Bereich wünschte. Der Zutritt wr nur mit speziellen Westen und in Begleitung eines Mitarbeiters möglich.

5) Sendebereich

Neben dem Pressebereich der Medien befand sich der Bereich der Sende- und Übertragungswagen (Fernsehübertragungswagen).
Für den Zutritt zum Sendebereich war ein Antragsformular  für die Akkreditierung des Sende- und Übertragungswagens auszufüllen und per E-Mail zu senden an:   (Nur die Anfragen bezüglich der Massenmedien-Arbeitsorganisation während des FIFA Fan Fest™ in der Stadt Kasan wurden bearbeitet. Alle anderen wurden nicht bearbeitet).
Es war zu beachten, dass die Mitarbeiter der Rundfunkanstalten und Sender nur mit der Akkreditierung der FIFA oder des städtischen Pressezentrums Zutritt zum Gelände des Fan-Festival der FIFA hatten. Auf der Basis dieser Akkreditierung wurde ein weiterer Ausweis im Akkreditierungszentrum des Fan-Festivals der FIFA ausgestellt.

In unmittelbarer Nähe des Pressebereichs befand sich ein Versorgungsbereich mit einer Verkaufstheke. Hier konnten die Pressevertreter kalte und warme Imbisse, Snacks sowie warme und kalte Getränke kaufen. Die Abrechnung war in bar, per Geldüberweisung sowie mit PayPass möglich. Bei Barzahlung konnte nur in Rubel bezahlt werden. Das Presse-Café war täglich während der Öffnungszeiten des Festivalgeländes geöffnet.

Die Verwendung funkelektronischer Geräte in der Russischen Föderation ist gemäß dem Recht der Russischen Föderation und normativen Dokumenten im Kommunikationsbereich geregelt. Auf dem Fan-Festivalgelände durften funkelektronische Geräte nur mit einer Genehmigung für die Verwendung von Funkfrequenzen oder Frequenzkanälen verwendet werden.

Falls keine Genehmigung für die Nutzung von Funkfrequenzen und Funkkanälen vorlag, musste man sich rechtzeitig mit den Organisatoren in Verbindung setzen und eine Anfrage senden an und in Kopie an .

Wenn die Benutzer eine Genehmigung für die Nutzung der Frequenzen und Frequenzkanäle hatten, war die Genehmigung ebenfalls an die Adresse der Veranstalter unter der oben angegebenen E-Mail-Adresse zu senden.

Funkelektronische Geräte umfassen ein breites Spektrum an funkelektronischen Geräten für jeden Verwendungszweck. Die folgende Aufstellung enthält die Haupttypen.

Die Nutzung funkelektronischer Geräte ist in den Richtlinien zur Durchführung des Gutachtens zur Möglichkeit der Nutzung der beantragten funkelektronischen Geräte und ihrer elektromagnetischen Verträglichkeit mit den vorhandenen und geplanten funkelektronischen Geräten, zur Prüfung der Materialien und zur Beschlussfassung über die Zuweisung von Funkfrequenzen und Frequenzkanälen im Rahmen der zugeteilten Frequenzbänder, in Kraft gesetzt durch Beschluss der Staatlichen Kommission für Funkfrequenzen Nr. 11-13-02 vom 20. Dezember 2011 geregelt. Demnach mussten für folgende funkelektronische Geräte obligatorische Genehmigungen für die Nutzung der Funkfrequenzen und Frequenzkanäle auf dem Fan-Festivalgelände eingeholt werden.

  • kabellose Festnetzfernverbindung,
  • Mobilfunkverbindung,
  • stationäre Satellitenkommunikation,
  • Satelliten-Reportagestationen,
  • Bodenfunkwagen, tragbare Funkgeräte,
  • kabellose Videokameras,
  • In-Ear Monitore,
  • Übersetzungsanlagen,
  • Telemetrie- und Fernbedienungsanlagen,
  • kabelloses Mikrofon,
  • Zugangspunkte des Breitband-Funknetzes

Aufstellung der funkelektronischen Geräte, die ohne Einschränkungen verwendet werden können:

  • Vermittlungsstellen der Mobilfunkanbieter,
  • kabellose Hörgeräte für Gehörgeschädigte,
  • Diebstahlmeldeanlagen von Kraftfahrzeugen,
  • Wi-Fi-Teilnehmerausrüstung, einschließlich integrierte,
  • funkelektronische Mittel der Technologie „Bluetooth“, einschließlich integrierte.

Die Benutzung von funkelektronischen Geräten ohne ordnungsgemäße Genehmigung für die Nutzung von funkelektronischen Frequenzen und Frequenzkanälen war nicht erlaubt.

Einlass mit professioneller Ausrüstung für Vertreter von Presse und Medien, die beim Festival akkreditiert waren, erfolgte ausschließlich am Kontrollpunkt für akkreditierte Personen. Der Einlass mit professioneller Ausrüstung am Zuschauer-Kontrollpunkt war nicht gestattet.

Die professionelle Ausrüstung musste nicht zusätzlich akkreditiert werden.

Auf dem Gelände des Fan-Festivals waren keine Parkplätze für Fahrzeuge vorgesehen. Es empfahl sich, die öffentlichen Verkehrsmittel oder die in der Nähe befindlichen städtischen Parkplätze zu nutzen.

In der Vorbereitungsphase des Festivals erhielten die Vertreter der Presse, Medien und Fernsehsender Informationen und Unterstützung zu Fragen der Akkreditierung und der Services über das einheitliche Postfach: (Nur die Anfragen bezüglich der Massenmedien-Arbeitsorganisation während des FIFA Fan Fest™ in der Stadt Kasan wurden bearbeitet. Alle anderen wurden nicht bearbeitet).